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   LG Bonn, 14.05.2021 - 19 O 87/20   

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LG Bonn, 14.05.2021 - 19 O 87/20 (https://dejure.org/2021,44947)
LG Bonn, Entscheidung vom 14.05.2021 - 19 O 87/20 (https://dejure.org/2021,44947)
LG Bonn, Entscheidung vom 14. Mai 2021 - 19 O 87/20 (https://dejure.org/2021,44947)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    VW im Abgasskandal ein weiteres Mal zu Schadenersatz bei einem VW Golf VII (EA 288) verurteilt

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus LG Bonn, 14.05.2021 - 19 O 87/20
    Nach der höchstrichterlichen (BGH, Urt. v. 25.05.2020, VI ZR 252/19) und der weit überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Köln, Urt. v. 24.03.2020, 4 U 235/19, Rn. 40 m.w.N., juris), welcher sich das Gericht anschließt, kann derjenige, der vorsätzlich einen mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Motor in Verkehr bringt, vom Erwerber eines hiervon betroffenen Fahrzeugs gemäß § 826 BGB auf Rückabwicklung des Kaufvertrages in Anspruch genommen werden.

    Durch die Verwendung der Fahrkurvenerkennung im Z-Motor $$001 wurden die Erwerber im Ergebnis daher genauso getäuscht wie durch die Verwendung der Kippschalterlogik mit Prüfstanderkennung im Z-Motor $$ 002 (vgl. OLG Naumburg, BeckRS 2021, 8880, Rn. 26 m.w.N.), hinsichtlich derer die höchstrichterliche und die weit überwiegende veröffentlichte obergerichtliche Rechtsprechung eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung i.S.d. § 826 BGB zu Recht bejaht (vgl. BGH, Urt. v. 25.05.2020, VI ZR 252/19; OLG Köln, Urt. v. 24.03.2020, 4 U 235/19, Rn. 40 m.w.N.; juris).

    Auf das Bestehen beziehungsweise Fortbestehen eines Minderwerts des Fahrzeugs kommt es daher nicht an (vgl. BGH, Urt. v. 25.05.2020, VI ZR 252/19, Rn. 44 ff. juris).

    Die Täuschung war auch ursächlich für den Schaden, da die Klägerin vom Erwerb des Fahrzeugs Abstand genommen hätte, wenn ihr bekannt gewesen wäre, dass dieses zwar formal über eine EG-Typengenehmigung verfügt, aber wegen Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung diese nicht hätte erhalten dürfen und infolgedessen Maßnahmen der die Typgenehmigung erteilenden Behörde und dem folgend der Zulassungsstelle bis hin zur Stilllegung drohen (vgl. BGH, Urt. v. 25.05.2020, VI ZR 252/19, Rn. 49 f.).

    Dafür ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 30.07.2020 - VI ZR 354/19 -, Rn. 12, juris; BGH, Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19 -, Rn. 80, juris) gemäß § 287 ZPO folgende Formel anzuwenden:.

  • BGH, 08.01.2019 - VIII ZR 225/17

    Dieselskandal: Zur Frage des Anspruchs des Käufers eines mangelhaften

    Auszug aus LG Bonn, 14.05.2021 - 19 O 87/20
    Damit soll sichergestellt werden, dass sich die vorgegebenen Emissionsgrenzwerte auf das tatsächliche Verhalten der Fahrzeuge bei ihrer Verwendung beziehen (vgl. Erwägungsgrund 12 der VO 715/2007/EG) und dass die zur Verbesserung der Luftqualität und zur Einhaltung der Luftverschmutzungsgrenzwerte erforderliche Minderung der Stickoxidemissionen bei Dieselfahrzeugen (vgl. Erwägungsgrund 6 der VO 715/2007/EG) erreicht wird (vgl. BGH, Beschl. v. 08.01.2019, VIII ZR 225/17, Rn. 10, juris).

    Vielmehr ist der vorgenannte Ausnahmetatbestand nur dann einschlägig, wenn die Abschalteinrichtung deshalb greift, weil dies durch die geltenden Prüfverfahren zur Emissionsmessung im Wesentlichen vorgegeben wird (BGH, Beschl. v. 08.01.2010, VIII ZR 225/17, Rn. 15, juris).

  • OLG Köln, 24.03.2020 - 4 U 235/19

    Zur deliktischen Haftung des Herstellers des Motors EA 189

    Auszug aus LG Bonn, 14.05.2021 - 19 O 87/20
    Nach der höchstrichterlichen (BGH, Urt. v. 25.05.2020, VI ZR 252/19) und der weit überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Köln, Urt. v. 24.03.2020, 4 U 235/19, Rn. 40 m.w.N., juris), welcher sich das Gericht anschließt, kann derjenige, der vorsätzlich einen mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Motor in Verkehr bringt, vom Erwerber eines hiervon betroffenen Fahrzeugs gemäß § 826 BGB auf Rückabwicklung des Kaufvertrages in Anspruch genommen werden.

    Durch die Verwendung der Fahrkurvenerkennung im Z-Motor $$001 wurden die Erwerber im Ergebnis daher genauso getäuscht wie durch die Verwendung der Kippschalterlogik mit Prüfstanderkennung im Z-Motor $$ 002 (vgl. OLG Naumburg, BeckRS 2021, 8880, Rn. 26 m.w.N.), hinsichtlich derer die höchstrichterliche und die weit überwiegende veröffentlichte obergerichtliche Rechtsprechung eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung i.S.d. § 826 BGB zu Recht bejaht (vgl. BGH, Urt. v. 25.05.2020, VI ZR 252/19; OLG Köln, Urt. v. 24.03.2020, 4 U 235/19, Rn. 40 m.w.N.; juris).

  • OLG Köln, 23.04.2020 - 12 U 118/19
    Auszug aus LG Bonn, 14.05.2021 - 19 O 87/20
    Eine vorgerichtliche Aufforderung war daher aus Sicht der anwaltlich beratenen Klägerin nicht erfolgsversprechend (s. OLG Köln, Urt. v. 23.04.2020, 12 U 118/19).
  • BGH, 30.07.2020 - VI ZR 354/19

    "VW-Dieselverfahren": Nutzungsvorteile können Schadensersatzanspruch vollständig

    Auszug aus LG Bonn, 14.05.2021 - 19 O 87/20
    Dafür ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 30.07.2020 - VI ZR 354/19 -, Rn. 12, juris; BGH, Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19 -, Rn. 80, juris) gemäß § 287 ZPO folgende Formel anzuwenden:.
  • BGH, 25.06.1999 - V ZR 190/98

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Grundstückskaufvertrages

    Auszug aus LG Bonn, 14.05.2021 - 19 O 87/20
    Insoweit handelte es sich lediglich um eine verhältnismäßig geringfügige Zuvielforderung, die als Aufforderung zur Zahlung der tatsächlich geschuldeten Leistung zu verstehen war (vgl. BGH, NJW 1999, 3115).
  • OLG Köln, 12.09.2019 - 15 U 234/18

    Abgasskandal: Manipulationsverdacht bei aktuellen Dieselmotoren des Typs EA288

    Auszug aus LG Bonn, 14.05.2021 - 19 O 87/20
    Es kommt insoweit auch nicht darauf an, dass bislang noch kein Rückruf durch das KBA erfolgt ist, da zwar ein behördliches Einschreiten des KBA ein gewichtiges Indiz für das Vorhandensein einer entsprechenden Abgasmanipulation darstellen kann, umgekehrt aber ein Untätigbleiben der Behörde nicht auch ein Indiz für das Fehlen einer solchen darstellt (vgl OLG Köln, Beschluss vom 12. September 2019 - 15 U 234/18 -, juris).
  • BGH, 13.12.2001 - VII ZR 27/00

    Begründetheit des Werklohnanspruchs bei Ablehnung der Annahme der

    Auszug aus LG Bonn, 14.05.2021 - 19 O 87/20
    Hinsichtlich des Feststellungsantrags zu Ziffer 4) ist das nach § 256 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse in Hinblick auf die Vollstreckung gegeben (vgl. BGH, Urteil vom 13.12.2001 - VII ZR 27/00).
  • EuGH, 17.12.2020 - C-693/18

    Abgasaffäre: Diesel-Thermofenster auf dem Prüfstand des EuGH

    Auszug aus LG Bonn, 14.05.2021 - 19 O 87/20
    Mit dem Tatbestandsmerkmal der "normalen Betriebsbedingungen" sind nach maßgeblicher Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) reale Betriebsbedingungen gemeint; ansonsten liefe der Einbau einer Einrichtung, deren einziger Zweck darin bestünde, die Einhaltung der in der VO Nr. 715/2007 vorgesehenen Grenzwerte allein während der Zulassungstests sicherzustellen, der Verpflichtung zuwider, bei normalen Nutzungsbedingungen des Fahrzeugs eine wirkungsvolle Begrenzung der Emissionen sicherzustellen (vgl. EuGH NJW 2021, 1216, 1220).
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